Änderungen der Corona-Verordnung ab 2. November 2020
Mit der Verschärfung der Maßnahmen und der entsprechenden Anpassung der Corona-Verordnung des Landes reagiert die Landesregierung auf die aktuelle, besorgniserregende Entwicklung des
Infektionsgeschehens in Baden-Württemberg. Der exponentielle Anstieg der Neuinfektionen, die
schon jetzt hohe Auslastung der intensivmedizinischen Kapazitäten im Land und der Umstand, dass eine umfassende Nachverfolgung
von Infektionsketten nicht mehr gewährleistet werden kann, machen zusätzliche Maßnahmen zur flächendeckenden Reduzierung des Infektionsgeschehens und zur Abwehr einer akuten Gefahrenlage
erforderlich.
Die Regelungen treten zum 2. November 2020 in Kraft und gelten befristet bis 30. November 2020.
Liebe Mitglieder und Gäste des SV Schozach e.V.
Mit Beschluss vom 18. Oktober 2020 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus
(Corona Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten am 19. Oktober 2020 in Kraft.
Wesentliche Änderungen zum 19. Oktober 2020. Ab dem 19. Oktober gilt in Baden-Württemberg die 3. Pandemiestufe. Daher haben wir die Corona-Verordnung des Landes an das neue stark steigende
Infektionsgeschehen angepasst.
Folgende wesentliche Änderungen gelten ab Montag, 19. Oktober 2020 für uns:
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Ansammlungen werden auf 10 Personen oder zwei Hausstände begrenzt. (§ 9 Absatz 1 und Absatz 2 Nr. 3).
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Das private Zusammentreffen von Personen wird auf maximal zehn Personen oder zwei Hausstände begrenzt. (§ 10 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 und Satz
2).
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Die Teilnehmerzahl für Veranstaltungen wird auf 100 begrenzt. Private Feiern sind keine Veranstaltungen im Sinne der Verordnung. (§ 10 Absatz 3 Satz 1
Nr.2)
Die Vorstandschaft
18.10.2020 - 23:00 Uhr