Bis 31.01.2021 sind alle Veranstaltungen aufgrund der COVID 19 Pandemie abgesagt
Die Vorstandschaft
18.10.2020 - 23:00 Uhr
Zum 01.07.2020 werden wir das Vereinsheim wieder für Vermietungen öffnen.
Bis zu einer Personenzahl von 99 Personen gilt nur die Abstandsregel sowie das führen einer Teilnehmerliste.
Ab einer Personenzahl von 100 oder mehr gelten die Regelungen der Gastronomieverordnung vom 16.05.2020.
Schozach, 18.03.2020 – 22.00 Uhr
Bis dahin verbleiben wir mit der Hoffnung auf die Eindämmung des Viruses und wünschen Ihnen Viel Gesundheit
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen rund um das Thema Corona gibt es auch für uns/Sie neue Regeln:
Das Landratsamt Heilbronn hat im Zuge Infektionsschutzgesetzes (IfSG) eine Allgemeinverfügung über das Verbot und die Einschränkung von Veranstaltungen zur Eindämmung der Atemwegserkrankung SARS-CoV-2 (neuartiges Corona-Virus 2019) erlassen.
Hier gibt es folgende klare Regelung
Die für den Ort der Veranstaltung oder Ansammlung zuständige Ortspolizeibehörde (Bürgermeisteramt) kann in besonders gelagerten Einzelfällen wie zum Beispiel bei gesetzlich vorgeschriebenen Veranstaltungen oder einer Veranstaltung im überwiegenden öffentlichen Interesse auf Antrag Ausnahmen vom Verbot nach Ziffer 2 - ggf. unter Auflagen – nach §16 Abs. 6 IfSG zulassen.
Geplante private und öffentliche
Veranstaltungen sowie geplante Ansammlungen mit einer voraussichtlichen Teilnehmerzahl von 50 bis 99 Personen sind der für den Ort der Veranstaltung oder Ansammlung zuständigen
Ortspolizeibehörde (Bürgermeisteramt) mindestens 72 Stunden vor Beginn schriftlich anzuzeigen. Mit der Anzeige ist die Notwendigkeit der Veranstaltung oder Ansammlung vom Veranstalter
zu begründen. Dabei hat er das Interesse an der Durchführung der Veranstaltung oder Ansammlung mit dem hiervon ausgehenden Risiko der Übertragung von SARS – CoV -2 analog des Schemas
des Robert-Koch-Instituts „Allgemeine Prinzipien der Risikoeinschätzung und Handlungsempfehlung für Großveranstaltungen" (abrufbar im Internet unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html abzuwägen. Geplante Maßnahmen zur Verringerung des Übertragungsrisikos
sind darzulegen.
Zuwiderhandlungen werden drastisch bestraft.
Was bedeutet dies für Sie als Mieter unseres Vereinsheimes.
Sofern es weiter Neuerungen gibt werden wir Sie darüber schnellstmöglich informieren.
Die Vorstandschaft
16.03.2020 - 15.00 Uhr
Unser Vereinsheim vermieten wir. Die Regelvermietung ist von 10.00 Uhr früh bis 10.00 Uhr am darauffolgenden Tag.
Das Vereinsheim wird immer Freitags professionell gereinigt und die Rückgabe erfolgt Besenrein.
Wir bieten einen Getränkeservice. Damit haben Sie kein Aufwand
Auf 150 m² bieten wir Platz für bis zu 100 Gästen. Darüber hinaus verfügen wir über eine überdachte Terrasse.
Mit der großen Küche wird jede Veranstaltung ein Erfolg.
Egal ob Firmenveranstaltung, Hochzeit, Geburtstag, Präsentation oder sonstige Veranstaltung.
Herrlich idyllisch gelegen in ruhiger Lage am Schozacher Wald.